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   VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957   

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https://dejure.org/2024,3531
VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957 (https://dejure.org/2024,3531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2024 - 1 CS 23.1957 (https://dejure.org/2024,3531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2024 - 1 CS 23.1957 (https://dejure.org/2024,3531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Baugenehmigung für die Errichtung einer Kfz-Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Bestandsgeschütztes Wohnhaus auf dem Vorhabengrundstück, Teilbarkeit der Baugenehmigung (verneint)

  • rewis.io

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Kfz-Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Bestandsgeschütztes Wohnhaus auf dem Vorhabengrundstück, Teilbarkeit der Baugenehmigung (verneint)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnung auf Betriebsgelände vorhanden: Betriebsleiterwohnung unzulässig!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine entsprechende Rechtsprechung damit begründet, dass die Gemeinde bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Baugenehmigung erteilt werde, das Recht habe, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu Lasten des Bauherrn im Wege der Bauleitplanung zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn auf dem Betriebsgrundstück bereits geeignete Wohnungen vorhanden sind, die von dem Betriebsleiter oder Betriebsinhaber genutzt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Eine Einschränkung der erteilten Baugenehmigung hinsichtlich der Zahl der Geschosse kann nicht ohne weiteres erfolgen, ohne dass es einer erneuten Überprüfung und Genehmigung des dann entstehenden weiteren Gebäudes bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - BauR 1998, 995; U.v. 2.3.1972 - IV C 35.70 - BayVBl 1973, 589).
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht teilbar, da sie die einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung enthält, dass das im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; B.v. 7.8.2012 - 15 CS 12.1147 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - BauR 1997, 283; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2023, Art. 68 Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Auch wenn ein Bauantrag tatsächlich und rechtlich aufgeteilt werden könnte, kann dies nur mit Zustimmung des Bauherrn erfolgen, da er allein den Umfang der zu erteilenden Baugenehmigung bestimmt (vgl. SächsOVG, B.v. 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 1 ZB 14.1445

    Landwirtschaftsbetrieb, Außenbereich, Errichtungsbedarf, Betriebsleiterwohnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Auch für den vergleichbaren Fall der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs um eine Betriebsleiterwohnung gilt, dass ein dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs verpflichteter Landwirt ausreichend vorhandenen Wohnraum grundsätzlich vorrangig für den eigenen Wohnbedarf heranziehen würde" bevor er den Außenbereich für den Neubau eines weiteren Wohnhauses in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.913 - juris Rn. 6, B.v. 2.12.2015 - 1 ZB 14.1445 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht teilbar, da sie die einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung enthält, dass das im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; B.v. 7.8.2012 - 15 CS 12.1147 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - BauR 1997, 283; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2023, Art. 68 Rn. 50).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 35.70

    Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Eine Einschränkung der erteilten Baugenehmigung hinsichtlich der Zahl der Geschosse kann nicht ohne weiteres erfolgen, ohne dass es einer erneuten Überprüfung und Genehmigung des dann entstehenden weiteren Gebäudes bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - BauR 1998, 995; U.v. 2.3.1972 - IV C 35.70 - BayVBl 1973, 589).
  • VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.913

    Privilegierung von landwirtschaftlichen Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Auch für den vergleichbaren Fall der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs um eine Betriebsleiterwohnung gilt, dass ein dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs verpflichteter Landwirt ausreichend vorhandenen Wohnraum grundsätzlich vorrangig für den eigenen Wohnbedarf heranziehen würde" bevor er den Außenbereich für den Neubau eines weiteren Wohnhauses in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.913 - juris Rn. 6, B.v. 2.12.2015 - 1 ZB 14.1445 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 CS 12.1147

    Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter; Baueinstellung; Teilbarkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2024 - 1 CS 23.1957
    Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht teilbar, da sie die einheitliche und deshalb grundsätzlich unteilbare Feststellung enthält, dass das im Bauantrag beschriebene und zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben in seiner Gesamtheit nicht gegen zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; B.v. 7.8.2012 - 15 CS 12.1147 - juris Rn. 14; OVG Saarl, B.v. 22.10.1996 - 2 W 30/96 - BauR 1997, 283; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2023, Art. 68 Rn. 50).
  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193

    Gartenbaulicher Vollerwerbsbetrieb im Außenbereich mit ausschließlicher

    Eine Teilbarkeit kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (BayVGH, B.v. 12.2.2024 - 1 CS 23.1957 - juris Rn. 16).
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